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   VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23   

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VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23 (https://dejure.org/2023,7711)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.04.2023 - 11 B 49/23 (https://dejure.org/2023,7711)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. April 2023 - 11 B 49/23 (https://dejure.org/2023,7711)
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  • BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23
    Der grundrechtliche Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst zwar etwa auch familiäre Bindungen des volljährigen Kindes zu seinen Eltern und umgekehrt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 -, juris Rn. 19).

    Ihnen darf in der grundrechtlich gebotenen Abwägung jedoch regelmäßig ein geringeres Gewicht beigemessen werden als im Verhältnis von Eltern zu minderjährigen Kindern (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.03.2021 - 1 BvR 413/20 -, juris Rn. 19).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.02.2023 - 4 MB 3/23

    Zulässigkeit einer Zwischenentscheidung zum Stopp einer Abschiebung

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23
    Es liegen "sehr gewichtige Gründe" vor (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 08.02.2023 - 4 MB 3/23 -, S. 12 f. m.w.N., n.v.), welche die Abschiebung des Antragstellers rechtfertigen.

    Neben der Dauer des Aufenthalts in Deutschland bleibt auch die Frage der Rechtmäßigkeit dieses Aufenthalts zu berücksichtigen, weil ein unrechtmäßiger Aufenthalt, wie er bei einem Aufenthalt lediglich aufgrund von Duldungen gegeben ist, das Gewicht der Dauer des Aufenthalts und das Vertrauen auf dessen Fortbestand im Bundesgebiet erheblich schmälert (OVG Schleswig, Beschl. v. 08.02.2023 - 4 MB 3/23 -, S. 18 des Beschlusses, n.v.).

  • VG Schleswig, 11.11.2021 - 11 B 104/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Widerruf einer Duldung

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23
    Der Widerruf der Duldung ist als Vollstreckungsmaßnahme anzusehen, sodass eine Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Ausländerbehörde nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO nicht erforderlich ist (Beschl. der Kammer v. 12.12.2022 - 11 B 124/22 -, juris Rn. 28 f., sowie v. 11.11.2021 - 11 B 104/21 -, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 9; Beschl. der Kammer v. 11.11.2021 - 11 B 104/21 -, juris Rn. 26).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 4/15

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Bindungen zu volljährigen

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23
    Solche weitergehenden Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG sowie aus Art. 8 EMRK kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn etwa ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist (OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.2016 - 4 LB 4/15 -, juris Rn. 35 f. m.w.N.; Beschl. der Kammer v. 22.07.2022 - 11 B 54/22 -, juris Rn. 33).
  • VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23
    Solche weitergehenden Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG sowie aus Art. 8 EMRK kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn etwa ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist (OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.2016 - 4 LB 4/15 -, juris Rn. 35 f. m.w.N.; Beschl. der Kammer v. 22.07.2022 - 11 B 54/22 -, juris Rn. 33).
  • OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21

    Abschiebung; Ankündigungsfrist; Ankündigungspflicht; Bleiberecht; Duldung;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23
    Die Ankündigungspflicht bezieht sich zudem ausschließlich auf die durch Widerruf der rechtswirksam erteilten Duldung vorgesehene Abschiebung (vgl. näher hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.2022 - 2 B 435/21 -, juris Rn. 13 f.) Ausweislich der in den Verwaltungsvorgängen befindlichen Unterlagen ist dem Antragsteller - soweit ersichtlich - jedoch erst seit dem 15. September 2022 eine Duldung erteilt worden, weswegen der Duldungsstatus noch kein Jahr besteht.
  • VG Schleswig, 06.04.2022 - 11 B 58/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Verpflichtung zur Duldung der Durchführung von

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23
    Diese Frist stellt ausschließlich eine Sperrfrist für den Vollzug der Abschiebung dar (vgl. Beschl. der Kammer v. 06.04.2022 - 11 B 58/22 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23
    Besteht eine solche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kind und kann diese Gemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden - etwa weil ihm im Herkunftsland flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung droht -, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, juris Rn. 44).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschl. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 17 ff. m.w.N. und v. 22.05.2018 - 2 BvR 941/18 -, juris Rn. 5 m.w.N. sowie stattgebender Kammerbeschl. v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 -, juris Rn. 41 m.w.N.) gewährt Art. 6 GG zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt.
  • BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvR 941/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund-

    Auszug aus VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschl. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 17 ff. m.w.N. und v. 22.05.2018 - 2 BvR 941/18 -, juris Rn. 5 m.w.N. sowie stattgebender Kammerbeschl. v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 -, juris Rn. 41 m.w.N.) gewährt Art. 6 GG zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt.
  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Trennung des Beschwerdeführers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2020 - 8 ME 60/20

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers; Befristung des an die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 12 S 25.16

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Duldung; Abschiebungshindernis;

  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 19 ZB 21.2053

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen sofort vollziehbare Ausweisung

  • VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020

    Kein Anspruch auf "Bewährungsduldung" aus einer Vereinbarung der Beteiligten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2021 - 11 S 81.21

    Anspruch auf weitere Duldung des Aufenthalts

  • VG Schleswig, 28.07.2022 - 11 B 64/22

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen abgelehnter Verlängerung einer

  • VG Schleswig, 12.12.2022 - 11 B 124/22
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